- vollstreckbar
- voll|strẹck|bar (Rechtswissenschaft)
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
vollstreckbar — voll|strẹck|bar 〈Adj.〉 so beschaffen, dass man es vollstrecken kann ● das Urteil ist (noch nicht) vollstreckbar * * * voll|strẹck|bar <Adj.> (Rechtsspr.): Vollstreckung zulassend: das Urteil ist noch nicht v. * * * voll|strẹck|bar… … Universal-Lexikon
Vorläufige Vollstreckbarkeit — bezeichnet die Möglichkeit, aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Die Voraussetzungen unter denen ein Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt werden kann, ergeben sich aus den §§ 708 ff. ZPO. Das… … Deutsch Wikipedia
Prozessaval — ist im Bankwesen ein Avalkredit, der sich aus dem Zivilprozessrecht ergibt und zur Abwendung oder Durchführung der Zwangsvollstreckung benötigt wird. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 3 Folgen … Deutsch Wikipedia
Tenor (Urteil) — Der Tenor (Betonung auf der ersten Silbe) ist in der Rechtsprechung der Kern jeder gerichtlichen Entscheidung (Beschluss oder Urteil), nämlich die Benennung der Rechtsfolge, die das Gericht anordnet. Weitere Bestandteile von gerichtlichen… … Deutsch Wikipedia
Beitreibung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend … Deutsch Wikipedia
Ordre public — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Unter ordre public (französisch für: Öffentliche Ordnung) versteht man im internationalen Privatrecht und im… … Deutsch Wikipedia
Vollstreckungsmaßnahme — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend … Deutsch Wikipedia
Vorbehaltsurteil — Als Vorbehaltsurteil bezeichnet die Zivilprozessordnung ein Urteil, welches unter dem Vorbehalt des Weiteren Prozessverlaufes steht. Vorbehaltsurteile können im deutschen Zivilprozess in zwei Situationen ergehen: im Urkundenprozess, wenn der… … Deutsch Wikipedia
Zwangsvollstreckung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend … Deutsch Wikipedia
Ordre public (Deutschland) — Unter dem ordre public (französisch für: Öffentliche Ordnung) versteht man im internationalen Privatrecht und im internationalen öffentlichen Recht das Grundlegende der inländischen Wertvorstellungen. Insbesondere versteht man darunter im Bereich … Deutsch Wikipedia